EU AI Act

Der EU AI Act für Unternehmen, die KI einsetzen.

Die meisten Unternehmen entwickeln keine KI, sie setzen sie ein. Die KI-Verordnung nennt sie Betreiber. Diese Seite gibt einen ersten Überblick, welche Themen für Betreiber wichtig sind und wobei eine Plattform unterstützen kann.

Stand: Oktober 2026

Anbieter oder Betreiber.

Welche Anforderungen gelten, hängt von der Rolle ab. Wer KI im eigenen Unternehmen einsetzt, ist meist Betreiber. Im Einzelfall kommt es auf den konkreten Einsatz an.

  • Anbieter

    Entwickeln ein KI-System oder bringen es unter eigenem Namen auf den Markt, etwa die Hersteller von Modellen und KI-Plattformen.

  • Betreiber

    Setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein, etwa ein Unternehmen, das seinen Mitarbeitenden einen KI-Chat bereitstellt. Wer ein System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen anbietet, kann selbst zum Anbieter werden.

Schrittweise statt auf einen Schlag.

Die KI-Verordnung gilt gestaffelt. Einige Regeln, etwa zu verbotenen Praktiken und zur KI-Kompetenz, gelten bereits, andere folgen später, vor allem für Hochrisiko-Einsätze. Die Fristen wurden zuletzt durch den sogenannten Digital Omnibus angepasst und können sich weiter ändern. Welche gerade gelten, steht in der jeweils gültigen Fassung der Verordnung.

Vier Themen für Betreiber.

  • Art. 4

    KI-Kompetenz

    Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, sollen die nötige Kompetenz entwickeln können. Schulungen und klare Nutzungsregeln sind ein naheliegender Anfang.

  • Art. 5

    Verbotene Praktiken

    Bestimmte Einsätze von KI untersagt die Verordnung grundsätzlich, etwa manche Formen der Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Es lohnt sich, das in den eigenen Nutzungsregeln zu klären.

  • Art. 50

    Transparenz

    In bestimmten Fällen soll erkennbar sein, dass Inhalte mit KI erzeugt wurden, etwa bei täuschend echten Bildern, Tonaufnahmen oder Videos.

  • Art. 26

    Hochrisiko-Einsatz

    Wird KI für Entscheidungen über Menschen eingesetzt, etwa im Personalwesen, können weitergehende Anforderungen gelten, unter anderem an menschliche Aufsicht und Dokumentation.

Wobei eine Plattform unterstützen kann.

Ob ein KI-Einsatz den Anforderungen entspricht, hängt vor allem davon ab, wofür und wie KI eingesetzt wird. Software allein macht niemanden konform. Sie kann aber helfen, eigene Regeln umzusetzen und nachvollziehbar zu machen, was passiert ist.

  • Protokoll jedes Zugriffs

    Wer wann welches Dokument mit welchem Modell genutzt hat, steht im Audit-Log. Das hilft, Abläufe nachvollziehbar zu machen.

    Sicherheit
  • Freigabe durch einen Menschen

    In Workflows entscheidet an jeder Stelle, die Sie festlegen, ein Mensch, bevor es weitergeht.

    Workflows
  • Rollen und Rechte

    Sie legen fest, wer welche Assistenten und Daten nutzt. So lassen sich Nutzungsregeln auch technisch abbilden.

  • Quellen zu jeder Antwort

    Antworten nennen Dokument und Seite. So können Mitarbeitende ein Ergebnis prüfen, bevor sie es verwenden.

    Recherche

Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung, ist nicht vollständig und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist allein der Text der KI-Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung.

FAQ

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